Nachbarschaftsstreit: BGH gibt Trompeter Recht
Nachbarschaftsstreit: BGH gibt Trompeter Recht - Gemischtes in Karlsruhe
Ein Ausgleich der widerstreitenden nachbarlichen Interessen könne nur durch eine ausgewogene zeitliche Begrenzung des Musizierens herbeigeführt werden. Eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen könne dabei als grober Richtwert dienen. Die örtlichen Gegebenheiten seien aber ebenfalls von Bedeutung. "Können die Geräuscheinwirkungen erheblich verringert werden, indem in geeigneten Nebenräumen musiziert wird, kann es aufgrund nachbarlicher Rücksichtnahme geboten sein, das Musizieren in den Hauptwohnräumen zeitlich stärker einzuschränken", so die Richter. Geklagt hatten die Nachbarn eines Berufsmusikers. Dieser spielte nach eigenen Angaben an maximal zwei Tagen pro Woche bis zu drei Stunden Trompete, zwei Stunden wöchentlich unterrichtete er zudem externe Schüler. Das Landgericht Augsburg soll nun die Zeiten, zu denen im konkreten Fall musiziert werden darf, abschließend festlegen (Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 143/17).
Schreibe einen Kommentar