Gutachten: Bund muss keine Entschädigung für Kohleausstieg zahlen
Gutachten: Bund muss keine Entschädigung für Kohleausstieg zahlen - Politik in Berlin
Die Reduzierung der Treibhausgase und der Gesundheitsschutz seien solche Ziele, heißt es in dem elfseitigen Papier. Die Betreiber der Anlagen hätten in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung. "Bloße Umsatz- und Gewinnchancen" würden in dem Fall nicht von der Eigentumsgarantie erfasst, schreiben die Verfasser. Auch das von den Betreibern eingeforderte Recht, die Anlagen so lange zu betreiben, bis sich die Investitionen "vollständig amortisiert haben", schließen die Dienste aus. "Für die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission ist das Gutachten eine Steilvorlage, um die Stilllegungen von Kraftwerken durchzusetzen", sagte der Grünen-Energieexperte Oliver Krischer. Die Kommission soll einen Plan für den Ausstieg aus der Kohleverstromung erarbeiten. Dabei war sie auf Widerstand der Energieversorger gestoßen. Sie fordern milliardenschwere Entschädigungen und hatten dies mit Gutachten untermauert. Die Kommission hatte solche Zahlungen bislang auch vorgesehen.
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