Verwaltungsgericht hebt Abschiebeverbot für Sami A. auf
Verwaltungsgericht hebt Abschiebeverbot für Sami A. auf - Politik in Gelsenkirchen
Eine diplomatische Zusicherung durch die tunesischen Botschaft in Berlin erfülle die von der Rechtsprechung an derartige Erklärungen gestellten Anforderungen. Die Zusicherung sei individuell auf den Tunesier bezogen und auch inhaltlich ausreichend bestimmt. Die Erklärung der Botschaft sei angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene und des Interesses Tunesiens an einer unbelasteten Beziehung zur Bundesrepublik hinreichend verlässlich. "Zudem förderten das mediale Interesse, seine daraus ableitbare Bekanntheit und die politische Brisanz des Falles in besonderem Maße die tatsächliche Einhaltung der Zusicherung durch die tunesischen Behörden", hieß es in der Erklärung weiter. Den Vortrag des Antragstellers über nach seiner Abschiebung in Tunesien erlittene Folter und unmenschliche Behandlung hat das Gericht als nicht glaubhaft bewertet. Die Entscheidung sei nicht anfechtbar, hieß es (AZ 7a L 1947/18.A).
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