Bundestag beschließt Grundgesetzänderung für Schuldigitalisierung
Bundestag beschließt Grundgesetzänderung für Schuldigitalisierung - Politik in Berlin
Konkret ging es um Änderungen der Artikel 104c, 104d, 125c und 143e des Grundgesetzes. Mit dem Beschluss sollen Bundeshilfen bei kommunalen Investitionen erleichtert werden, wobei eine Mitfinanzierung zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur im Mittelpunkt steht. Das Kooperationsverbot soll demnach gelockert werden. Damit sollen insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen unterstützt werden. Zudem soll den Kommunen beim Bau von neuem bezahlbaren Wohnraum stärker geholfen werden. Auch im Bereich Nahverkehr soll der Bund investieren dürfen. Damit die Verfassungsänderung umgesetzt werden kann, wird auch im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Vor allem aus Baden-Württemberg gibt es dabei Widerstand.
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