Klägervertreter nennt EuGH-Urteil „Kampfansage“ an Karlsruhe

Klägervertreter nennt EuGH-Urteil „Kampfansage“ an Karlsruhe - bei Kurznachrichten Plus

Klägervertreter nennt EuGH-Urteil „Kampfansage“ an Karlsruhe - Politik in Berlin

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Staatsanleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) für rechtens erklärt hat, sehen die Kläger einen Konflikt mit dem deutschen Bundesverfassungsgericht heraufziehen. "Natürlich ist das Ganze eine Kampfansage an das Bundesverfassungsgericht", sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Degenhart gehört zu einer Gruppe von Klägern, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Staatsanleihekaufprogramm EZB geklagt hatte.

Die Karlsruher Richter hatten gewichtige Gründe dafür gesehen, dass die Notenbank verbotene Staatsfinanzierung betreibt. Nachdem der EuGH nun seine gegenteilige Einschätzung abgegeben hat, liegt die letzte Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht. Dazu sagte Degenhart: "Meines Erachtens muss das Gericht, um seine Stellung zu behaupten, dem EuGH kontra geben und auf seiner Einschätzung beharren." Das werde einen Konflikt zwischen den beiden Gerichten unausweichlich machen. "Doch wenn der Konflikt immer nur durch kompromisshaftes Bemühen um Harmonie überdeckt wird, wird er auf Dauer nicht gelöst." Im Zuge des PSPP-Programms hat die EZB bereits mehr als zwei Billion Euro an Staatspapieren der Euroländer aufgekauft. Zur Begründung seiner Entscheidung verwies der EuGH darauf, dass kein Staat bevorzugt werde. Degenhart überzeugt das nicht: "Denn selbstverständlich profitieren vor allem die Staaten von dem Programm, die andernfalls nur erschwerten Zugang zu den Finanzmärkten hätten."

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