KBA gerät wegen Schreiben zu Diesel-Umtauschprämien unter Druck
KBA gerät wegen Schreiben zu Diesel-Umtauschprämien unter Druck - Politik in Flensburg
Demnach verstoße das KBA-Schreiben gegen Europarecht, weil die Nichtnennung von Umtauschaktionen der anderen Hersteller aus der EU diskriminierend sei und damit den Regeln der Warenverkehrsfreiheit entgegenstehe. Gleiches gelte, weil das Schreiben nicht die zweite Möglichkeit für Dieselhalter nenne: nämlich die Autos nachrüsten zu lassen. Das diskriminiere die Hersteller entsprechender Katalysatoren. Verfassungsrechtlich verletzten die Schreiben des KBA auch nach deutschem Recht die Grundrechte der nicht genannten Hersteller. Die Markt- und Wettbewerbssituation wurde nach dem im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellten Gutachten zum Nachteil der nicht im Schreiben genannten Unternehmen verändert. Für diese anderen Hersteller aus Deutschland oder dem EU-Ausland komme dies einem Verstoß gegen die Berufsfreiheit gleich. "Die Aktion der Behörde von Verkehrsminister Andreas Scheuer hat nicht nur den nötigen Abstand zur Autoindustrie vermissen lassen, sondern war auch noch rechtswidrig", sagte der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion im Bundestag, Stephan Kühn, der "Welt". Er habe den Eindruck, dass das KBA nach dem Motto "unter Freunden hilft man sich" handele. "Das ist völlig inakzeptabel für eine Behörde, die zur Neutralität verpflichtet ist." Der Minister müsse jetzt erklären, ob er persönlich von der Aktion in Kenntnis gesetzt war, und dürfe nicht länger zu den Kosten der Briefaktion schweigen, forderte Kühn.
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