Datenschützer sieht automatische Fahrverbotskontrollen skeptisch
Datenschützer sieht automatische Fahrverbotskontrollen skeptisch - Politik in Hamburg
Dies bedeute, dass alle Personen, die etwa eine "Ausnahme im Rahmen des Anliegergebrauchs" geltend machen könnten, zunächst als Beschuldigte im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren behandelt würden. "Das ist eine beachtliche Anzahl von Betroffenen." In Hamburg seien dies nach Schätzungen etwa 20 Prozent aller Durchfahrenden, sagte Caspar weiter. Hierzu gehörten Anwohner sowie deren Besucher, Kunden und Beschäftigte von ansässigen Geschäften, Büros, Praxen oder Kanzleien, Krankenwagen, Müllautos, Handwerker und Lieferverkehre. "Es erscheint daher einfacher und auch datenschutzfreundlicher, wenn mit der Feststellung eines persönlichen Ausnahmetatbestands gleich entsprechende Plaketten oder sonstige Kennungen ausgegeben werden, die bei einer Prüfung vor Ort die Berechtigung zur weiteren Nutzung des Fahrzeugs unmittelbar erkennen lassen", sagte der Datenschützer. Das dagegen geäußerte Argument, dass solche Kennungen nicht geeignet seien, auch ausländische Fahrzeuge in die Kontrolle einzubeziehen und dass deshalb eine automatisierte Überwachung möglich sein müsse, hält Caspar für nicht überzeugend. Denn das Zentrale Fahrzeugregister enthalte nur deutsche Fahrzeuge. "Fahrzeuge aus dem europäischen Ausland könnten ohnehin nur über ein aufwendigeres, gesondertes Verfahren abgefragt werden."
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