Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel für Europawahl
Bundesregierung scheitert mit Sperrklausel für Europawahl - Politik in Berlin
Die geplante Änderung hätte in Deutschland von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit ratifiziert werden sollen. Doch die Grünen legten sich unerwartet quer – auch weil die Union dem grünen Wunsch nach staatenübergreifenden Wahllisten nicht zustimmen wollte. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht in zwei Urteilen Sperrklauseln zur Europawahl für verfassungswidrig erklärt hatte. 2014 konnten deshalb sieben kleine deutsche Parteien mit je einem Abgeordneten ins EU-Parlament einziehen, darunter die Piraten, die Freien Wähler, die ÖDP, die Satirepartei "Die PARTEI" und die NPD. Die Bundesregierung trieb daraufhin die Einführung einer Sperrklausel mittels des EU-Rechts voran – dann hätte diese vom Bundesverfassungsgericht kaum noch beanstandet werden können. Im Juli 2018 stimmten Europaparlament und Rat für eine Sperrklausel, die jedes Mitgliedsland zwischen zwei und fünf Prozent hätte festlegen müssen. Dies muss aber zuvor in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
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