Bericht: Schwere Widersprüche bei Ermittlungen in Chemnitz
Bericht: Schwere Widersprüche bei Ermittlungen in Chemnitz - Gemischtes in Chemnitz
An anderer Stelle der Anklageschrift heiße es jedoch, dass die beiden Beschuldigten und das Opfer unter Verwendung "der gleichen Tatwaffe" getötet haben sollen - also mit nur einem Messer. Tatsächlich fanden die Ermittler laut der Anklageschrift nur ein einziges Messer mit Blutspuren des Opfers. Hinzu kommt, dass es weder DNA- noch sonstige Spuren gibt, die den Angeklagten Alaa S. belasten. Zudem habe der Hauptbelastungszeuge, auf dessen Angaben praktisch die gesamte Anklageschrift beruht, in wesentlichen Punkten seine Aussage zugunsten von Alaa S. revidiert, berichtet die "Zeit" weiter. Der Prozessauftakt ist für den 18. März geplant. Das Verfahren wurde aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen in die Räume des Oberlandesgerichts Dresden verlegt.
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