ADAC und Bundesgerichtshof dämpfen Euphorie von VW-Klägern
ADAC und Bundesgerichtshof dämpfen Euphorie von VW-Klägern - Wirtschaft in Karlsruhe/München
Auch der Bundesgerichtshof selbst sieht in dem Beschluss kaum praktische Auswirkungen auf künftige VW-Verfahren. Der Hinweisbeschluss des 8. Senats sei für den zumeist zuständigen 6. Senat "nicht bindend", teilte eine Sprecherin mit. Der 6. Senat beschäftigt sich im Abgasskandal mit Klagen gegen den Volkswagen-Konzern, der 8. Senat ist die letzte Instanz, wenn Kunden gegen Autohäuser vor Gericht ziehen. Ihre Aussage schränkt die BGH-Sprecherin, die auch als Richterin am Bundesgerichtshof arbeitet, in der "Zeit" noch weiter ein: Die Maßstäbe an das Vertragsrecht seien andere als "für die unerlaubte Handlung, zu denen auch die sittenwidrige vorsätzliche Schädigung zählt, die dem Konzern Volkswagen vorgeworfen wird". Im konkreten Fall ging es um Vertragsrecht, ein Auto-Käufer hatte ein Autohaus verklagt. Die Parteien haben sich mittlerweile auf einen Vergleich geeinigt.
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