Europawahl: Kein Schutz gegen doppelte Stimmabgabe
Europawahl: Kein Schutz gegen doppelte Stimmabgabe - Politik in Berlin
Nachdem 2014 das Thema der Doppelwahl durch einen prominenten Fall öffentlich wurde, gibt es als einzige Konsequenz einen Hinweis "auf das Verbot der Doppelwahl auf dem Merkblatt zur Briefwahl und der Wahlbenachrichtigung", räumt die Bundesregierung in ihrer Antwort ein. Die Regierung kann demnach weitere Staatsangehörigkeiten von Deutschen nicht ermitteln. Auch eine Einbeziehung in den europäischen Informationsaustausch sei nicht möglich, heißt es. "Die Bundesregierung nimmt sehenden Auges in Kauf, dass die EU-Wahl vor doppelten Stimmabgaben durch Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht geschützt ist. Das ist nicht hinnehmbar, seit über vier Jahren bekannt und diskreditiert die Wahl", sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner. Durch einen Wahlausweis könne eine doppelte Stimmabgabe verhindert werden, sagte er.
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