SPD lehnt bayerischen Sonderweg bei Grundsteuer ab
SPD lehnt bayerischen Sonderweg bei Grundsteuer ab - Politik in Berlin
Der SPD-Finanzpolitiker bezweifelt darin, dass die von der CSU geforderte Sonderregelungen mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist. "In bestimmten Fällen kann durch ein Bundesgesetz bestimmt werden, dass Bundesrecht durch Landesrecht ersetzt werden kann", so Daldrup. CDU und CSU wollten diese Sonderreglung nunmehr für die Grundsteuer geltend machen. "Was die Bayern aber nicht berücksichtigt haben: Die Bestimmung bezieht sich auf bestimmte Sonderfälle der konkurrierenden Gesetzgebung, die im Artikel 72 des Grundgesetzes geregelt sind. Die Anwendungsfälle sind im Absatz 3 im Einzelnen genannt und siehe da: Für die Grundsteuer gilt der Ausnahmetatbestand nicht", schreibt der SPD-Politiker. Folglich müsse man das Grundgesetz ändern, um dem bayerischen Vorschlag zu folgen, was aus Sicht der SPD ausgeschlossen sei: "Für einen solchen Vorschlag gibt es keine verfassungsändernde Mehrheit in Bundestag und Bundesrat." Daldrup wirft der CSU ideologische Motive vor. "Die Grundsteuer ist die letzte vermögensbezogene Steuer in Deutschland, die auf diesem Weg zu Fall gebracht werden soll", schreibt er. "Möglich, dass dies für die bayerische Landesregierung verkraftbar ist, für die bayerischen Kommunen ist es das sicher nicht", so der Kommunalpolitiker weiter. Auf das bayerische Begehren könne es nur eine Antwort des Bundes geben: "Ein klares Nein!"
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