FDP will Grundgesetz in mehreren Punkten überarbeiten
FDP will Grundgesetz in mehreren Punkten überarbeiten - Politik in Berlin
"Unsere Freiheit gilt auch im Internet", sagte Buschmann. Privatsphäre sei auch im Raum digitaler Daten rechtlich geschützt. "Diese Gedanken sollte jeder Bürger im Text seiner Verfassung lesen können. Denn sie werden für die Freiheitsausübung immer wichtiger", fügte Buschmann hinzu. Der FDP-Fraktionsgeschäftsführer verweist in dem Papier auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die den Datenschutz gestärkt und die entsprechenden Grundrechte entwickelt habe. Dies sollte sich aus seiner Sicht aber "nicht nur aus der Lektüre verfassungsgerichtlicher Entscheidungen erschließen, sondern Teil des Katalogs der Grundrechte sein", so die Argumentation. "Ein Vorbild wäre etwa die EU-Grundrechte-Charta, deren Artikel 8 die Grundprinzipien des Datenschutzes absichert." Das gebe ihnen ein besonderes Gewicht. Auch über Fragen der Digitalisierung und Datensicherheit hinaus hält die FDP nach sieben Jahrzehnten ein "Update für das Grundgesetz" für angemessen, wie Buschmann schreibt. So heißt es in dem Papier: "Auch die Diskriminierungsverbote des Grundgesetzes würden höchstwahrscheinlich anders aussehen, wenn die Mütter und Väter des Grundgesetzes sie heute schreiben würden." Buschmann hält fest: "Zweifellos hätten sie auch ausdrücklich die Diskriminierung wegen der sexuellen Identität aufgenommen. Dies sollten wir nun nachholen. Es ist überfällig." Eine Baustelle sieht die FDP zudem in einer Stärkung der parlamentarischen Demokratie und einer Reform des Föderalismus: In dem Papier, das in der nächsten Fraktionssitzung beschlossen werden soll, fordert Buschmann eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers auf zwei Legislaturperioden. Gleichzeitig will Buschmann den Einfluss der Ministerpräsidenten auf die Bundespolitik begrenzen, den sie faktisch losgelöst von den Landesparlamenten ausübten. Bislang habe der Bund keine Chance, eine "ambitionierte Steuerpolitik" durchzusetzen. Buschmann skizziert unterschiedliche Möglichkeiten, den Föderalismus zu reformieren. Klassische Lösungen würden auf eine Entflechtung setzen, und versuchen, die Mitwirkungsbefugnisse der Länder weiter zurückzudrängen, so der FDP-Politiker. "Radikaler wäre eine Umgestaltung des Bundesrates zu einer zweiten Kammer, die – wie der US-amerikanische Senat – unmittelbar von den Bürgern gewählt wird und deren Interessen auf Bundesebene repräsentiert", schreibt er. "Wenn wir die Gestaltungsfähigkeit Deutschlands langfristig bewahren wollen, lohnt es sich, auch über solche radikale Lösungen nachzudenken."
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