Wahl-O-Mat-Stopp: Bundeszentrale und Volt verhandeln über Vergleich
Wahl-O-Mat-Stopp: Bundeszentrale und Volt verhandeln über Vergleich - Politik in Berlin
"Wir wollen miteinander verhandeln, sodass der Wahl-O-Mat schnellstmöglich wieder online genutzt werden kann." Nachdem die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Wahl-O-Maten wegen Benachteiligung kleiner Parteien geklagt und gewonnen hatte, legte die BPB gegen die Eilentscheidung Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht hatte für Donnerstag eine Entscheidung in der Sache angekündigt. Nun warte das Gericht jedoch ab, ob die Beteiligten sich einigten, so eine Sprecherin des OVG Münster. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte beanstandet, dass Nutzer nur bis zu acht Parteien für einen Vergleich der Wahlprogramme auswählen können. Die Richter sahen darin eine Ungleichbehandlung der kleinen und unbekannteren Parteien. Da Nutzer eher ihnen bereits bekannte Parteien einbezögen, hätten kleinere Parteien einen Nachteil. Das verletze die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit politischer Parteien.
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