EuGH-Urteil: Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht
EuGH-Urteil: Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht - Politik in Luxemburg
Die Steuerentlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer zugunsten der Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen bewirke, dass die Pkw-Maut ausländische Fahrzeughalter benachteilige, da die wirtschaftliche Last dieser Abgabe tatsächlich allein auf den Haltern und Fahrern von in anderen EU-Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liege, so der EuGH weiter. Damit gaben die EuGH-Richter einer Klage Österreichs statt. Bereits im Jahr 2015 war die Autobahnmaut schon beschlossen und der entsprechende gesetzliche Rahmen dafür geschaffen worden. Da die EU kurz darauf ein Verfahren wegen der Verletzung von EU-Recht gegen Deutschland eröffnet hatte, wurden die entsprechenden Gesetze aber bislang noch nicht umgesetzt. Zwischenzeitlich gab die EU nach kleinen Änderungen des Gesetzes die Erlaubnis für die Pkw-Maut. Dann hatte jedoch Österreich gegen die geplante deutsche Autobahnmaut eingewendet, diese Abgabe sei diskriminierend. Die Regierung in Wien ist der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer benachteiligt, da deutsche Autobesitzer über die Kraftfahrzeugsteuer vollständig für die Pkw-Maut entlastet würden.
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