Bundestag beschließt Änderung von Staatsangehörigkeitsgesetz
Bundestag beschließt Änderung von Staatsangehörigkeitsgesetz - Politik in Berlin
Die Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass Deutsche, "die sich ins Ausland begeben und dort an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz konkret beteiligt haben und dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer Terrormiliz zugewandt haben", in Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes verlieren, wenn sie noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Als "Terrormiliz" werde in dem Gesetzentwurf ein "paramilitärisch organisierter bewaffneter Verband" definiert, "der das Ziel verfolgt, in völkerrechtswidriger Weise die Strukturen eines ausländischen Staates gewaltsam zu beseitigen und an Stelle dieser Strukturen neue staatliche oder staatsähnliche Strukturen zu errichten". Zudem werde der Begriff "Terrormiliz" im Regierungsentwurf durch den Begriff "terroristische Vereinigung" ersetzt. Weitere vom Innenausschuss vorgenommene Änderungen am Regierungsentwurf beträfen Maßnahmen zur sicheren Feststellung der Identität und zur Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, wobei das Verbot der Viel- und Mehrehe beachtet werden müsse. Für die Rücknahme von rechtswidrigen Einbürgerungen soll die Frist von fünf auf zehn Jahre verlängert werden.
Schreibe einen Kommentar