Datenschutzbeauftragter warnt vor Folgen von No-Deal-Brexit
Datenschutzbeauftragter warnt vor Folgen von No-Deal-Brexit - Politik in Berlin
Datenübermittlungen dürften dann "nur auf Basis der geltenden Vorschriften für Drittstaatentransfers vollzogen" werden. Eine "Übergangs- oder aufsichtsbehördliche Schonfrist" werde es "definitiv nicht geben", warnte Kelber zugleich. Sollten dennoch "Daten ohne entsprechende Rechtsgrundlage" übermittelt werden, stelle dies "einen grundsätzlich sanktionierbaren Datenschutzverstoß" dar. Konkrete Erkenntnisse, ob Behörden und Unternehmen ausreichend auf einen harten Brexit vorbereitet sind, lägen Kelbers Behörde nicht vor. "Allerdings ist davon auszugehen, dass nicht wenige Unternehmen und Behörden auch die datenschutzrechtlichen Folgen spüren werden", sagte er. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht im Fall eines No-Deal-Brexits für die Datenübermittlung strenge Vorgaben vor – verlangt wird ein Datenschutzniveau, das europäischen Standards im Wesentlichen gleichwertig ist. "Im privatwirtschaftlichen Bereich wird man beispielsweise vor allem auf Standardvertragsklauseln zurückgreifen können", sagte Kelber dem "Handelsblatt". Dies sei eine verhältnismäßig schnelle Möglichkeit, Datentransfers auf "rechtlich sichere Beine" zu stellen. "Schwieriger wird es vermutlich vor allem im behördlichen Bereich, wo man nicht auf privatrechtliche Vertragssc hlüsse zurückgreifen kann", so der Datenschutzbeauftragte weiter. Hier müssten "vermutlich neue Verwaltungsvereinbarungen geschlossen" werden, was "in der Regel nicht von heute auf morgen erledigt werden" könne.
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