Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn
Bundestag beschließt Azubi-Mindestlohn - Politik in Berlin
Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetzes soll die duale berufliche Bildung in Deutschland attraktiver gemacht werden. Eine Kernmaßnahme ist die Einführung einer "ausbalancierten und unbürokratischen Mindestvergütung für Auszubildende". Ab 2020 sollen Azubis bei Ausbildungsbeginn mindestens 515 Euro im Monat bekommen. Ab dem zweiten Lehrjahr soll es einen Aufschlag geben. Die Höhe des Mindestlohns im ersten Ausbildungsjahr soll von 2020 bis 2023 schrittweise auf 620 Euro ansteigen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Mindestvergütung auf der Grundlage der durchschnittlichen Entwicklung der vertraglich vereinbarten Ausbildungsvergütungen angepasst werden. Tarifvertraglich vereinbarte Ausbildungsvergütungen sollen laut Gesetzentwurf Vorrang vor der Mindestvergütung haben.
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