Städtetag bangt um Finanzierung von ÖPNV und Schwimmbädern
Städtetag bangt um Finanzierung von ÖPNV und Schwimmbädern - Politik in Berlin
Dies soll klären, ob es als Beihilfe gilt, wenn ein Stadtwerk etwa ein dauerhaft defizitäres Schwimmbad finanziert, dabei aber steuerlich anders behandelt wird als ein Privatunternehmen. Der steuerliche Querverbund sei letztlich ein Solidarmodell, mit dem viele Städte den öffentlichen Personennahverkehr und die Schwimmbäder finanzierten, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags weiter. "Wenn diese Verrechnung gekippt würde, drohen schlimmstenfalls höhere Preise im ÖPNV, bei den Bädern oder deutliche Leistungseinschränkungen", sagte Dedy. Mehr noch: Falls der Bundesfinanzhof vom EuGH bestätigt werde, müssten die Kommunen zudem zusätzlich 15 Prozent Steuern auf die Verluste von Nahverkehrs-Betrieben, Schwimmbädern, Theatern, Bibliotheken, Kindergärten und vieler weiter Einrichtungen zahlen, befürchtet der Städtetag. So jedenfalls würden Private besteuert, wenn sie aus Liebhaberei dauerhaft Defizite hinnehmen. "Die Kommunen würden dann auch noch dafür bestraft werden, dass sie diese Leistungen sozialverträglich und zu günstigen Preisen anbieten", sagte Dedy der "Süddeutschen Zeitung".
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