Fall Lübcke: Hessens Verfassungsschutz hielt Stephan E. für gefährlich
Fall Lübcke: Hessens Verfassungsschutz hielt Stephan E. für gefährlich - Politik in Wiesbaden
Das Protokoll war bisher geheim, ist aber im September vom hessischen Landtag herabgestuft worden. Die Sachbearbeiterin des Nachrichtendienstes sei nach ihrer Darstellung kurz nach ihrem Einstieg beim Verfassungsschutz gebeten worden, einen Vermerk über die rechtsextreme Szene in Nordhessen zu schreiben. Der damalige hessische Verfassungsschutzchef Alexander Eisvogel habe ausweislich des Protokolls handschriftlich mit rotem Stift am Rande des Vermerks notiert, dass Stephan E. ein brandgefährlicher Mann sei, berichtet die "Frankfurter Rundschau". Zwar sei in dem Protokoll Eisvogels Name geschwärzt. Die Anmerkungen mit dem Rotstift hätten aber von der damaligen Amtsleitung gestammt, teilte das Landesamt der Zeitung auf Anfrage mit. Sie bestand seinerzeit nur aus Eisvogel. Die Verfassungsschützerin habe in der Vernehmung berichtet, sie habe Stephan E. zwar nicht als Rechtsterroristen eingeschätzt, aber man hätte ein besonderes Augenmerk auf ihn haben sollen, weil er gewaltbereit sei, berichtet die "Frankfurter Rundschau" unter Berufung auf das Protokoll.
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