Strobl: IS-Kämpfer mit „ganzer Härte des Gesetzes“ bestrafen
Strobl: IS-Kämpfer mit „ganzer Härte des Gesetzes“ bestrafen - Politik in Stuttgart
Baden-Württembergs Innenminister mahnte allerdings an, dass die Behörden vorher klären müssten, ob die deutsche Staatsangehörigkeit tatsächlich vorliege. "Wir haben kein Interesse daran, potenziell gefährliche Personen ins Land zu holen, die nicht zu 100 Prozent zweifelsfrei deutsche Staatsbürger sind. Da sollten wir besser zweimal streng prüfen, als einmal zu wenig", sagte Strobl dem "Mannheimer Morgen". Seit August 2019 kann Menschen mit zwei Pässen, die im Ausland an Kampfhandlungen einer Terrormiliz wie dem "Islamischen Staat" (IS) teilnehmen, die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden. Zuvor sah das Gesetz den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nur dann vor, wenn ein Deutscher ungenehmigt in die Streitkräfte eines fremden Staates eintrat.
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