BFH-Richter hält deutsche Rentenbesteuerung für verfassungswidrig
BFH-Richter hält deutsche Rentenbesteuerung für verfassungswidrig - Politik in München
Kulosa schreibt: "Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei Angehörigen der heute mittleren Generation, die um 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen." FDP-Vizechef Wolfgang Kubicki forderte von der Bundesregierung Aufklärung. Er sagte der Zeitung: "Die harte Kritik des BFH-Richters Egmont Kulosa" an der Rentenbesteuerung lasse "an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Wir erwarten, dass die Bundesregierung den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit unverzüglich ausräumt und dem Deutschen Bundestag entsprechende Berechnungen vorlegt". Andernfalls bleibe "am Ende nur der Gang nach Karlsruhe, um eine unzulässige Belastung der künftigen Rentner und Rentnerinnen zu verhindern", so Kubicki. Die heutige Rentenbesteuerung gilt seit 2005, sie wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter Kanzler Gerhard Schröder (SPD) in reformierter Form beschlossen. Karlsruhe hatte im März 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Renten und Pensionen für verfassungswidrig erklärt und eine Gleichbehandlung gefordert, dabei aber vorgegeben: Es gelte, "eine doppelte Besteuerung" zu vermeiden. Der Staat dürfe die Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten - bei den Beitragszahlungen an die Rentenkassen während des Erwerbslebens, und dann ein zweites Mal bei der späteren Auszahlung der Renten. Die Bundesregierung ging daraufhin seinerzeit zur sogenannten "nachgelagerten Besteuerung" über.
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