Oberfinanzdirektion NRW sorgt für Teilerfolg im Kampf gegen den Soli
Oberfinanzdirektion NRW sorgt für Teilerfolg im Kampf gegen den Soli - Politik in Münster
Der Steuerzahlerbund wertet die OFD-Verfügung als ein Indiz dafür, dass sich zahlreiche Steuerzahler an die Musterklage angehängt haben. Den Klägern zufolge ist die Weiterzahlung des Solidaritätszuschlags ab 2020 verfassungswidrig, weil der Solidarpakt II für die neuen Bundesländer zum Ende des Jahres 2019 ausläuft. Setzen sie sich durch, könnte das Folgen für alle Steuerzahler haben: Der Soli könnte rückwirkend schon ab 1. Januar 2020 entfallen. Für positiv hält es der Steuerzahlerbund, dass die Finanzverwaltung schon frühzeitig auf die Einsprüche reagiere: "Normalerweise erkennen die Finanzbehörden Gerichtsverfahren erst dann an, wenn sie dem Bundesfinanzhof vorliegen. Dass jetzt eine laufende Klage bei einem Finanzgericht in Bayern diese Reaktion ausgelöst hat, ist ein Achtungszeichen für alle Bürger", sagte Steuerzahlerpräsident Reiner Holznagel der "Rheinischen Post".
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