NRW verzichtet auf Kopftuch-Verbot in Kitas und Grundschulen
NRW verzichtet auf Kopftuch-Verbot in Kitas und Grundschulen - Politik in Düsseldorf
Vor eineinhalb Jahren hatte Güler erstmals Überlegungen öffentlich gemacht, kleinen Kindern weit unterhalb der Religionsmündigkeit von 14 Jahren in staatlichen Einrichtungen wie Kitas und Grundschulen das Tragen von Kopftüchern zu untersagen. Nach eingehender juristischer Prüfung wurden diese Pläne nun verworfen. "Es ist rechtlich umstritten, ob ein Kopftuch-Verbot als Eingriff in die Religionsfreiheit und in Elternrechte vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde", sagte Güler der WAZ. Ein Gutachten, welches die Landesregierung in Auftrag gegeben hatte, habe die Bedenken eher verstärkt. Die Menschenrechtsorganisation "Terre des Femmes" dagegen halte das staatliche Einschreiten gegen eine Frühverschleierung wegen der religiösen Konditionierung der Kinder sehr wohl für geboten. "Ein langer Rechtsstreit hilft niemandem weiter", so Güler.
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