Wirtschaft kritisiert neues Außensteuergesetz
Wirtschaft kritisiert neues Außensteuergesetz - Wirtschaft in Berlin
Das Bundesfinanzministerium hatte am Dienstag sein lang erwartetes Gesetz "zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie" fertiggestellt. Das Ministerium hält laut "Handelsblatt" darin an der bisherigen Besteuerungspraxis ausländischer Tochtergesellschaften fest. Demnach müssen deutsche Firmen im Ausland erzielte Gewinne in Deutschland nachversteuern, wenn sie dort mit weniger als 25 Prozent belastet wurden. Zuletzt hatte das Finanzministerium in Aussicht gestellt, diese Schwelle auf 15 Prozent abzusenken. "Nicht enthalten ist eine Neufestsetzung der Niedrigsteuergrenze", heißt es nun jedoch in dem Gesetz. Man wolle dem "Ergebnis der vielversprechenden Abstimmungen über die Einführung einer globalen Mindestbesteuerung auf OECD-Ebene" nicht durch unilaterale Regelungen vorgreifen, so die Begründung. "Es ist mehr als enttäuschend, dass die Niedrigbesteuerungsgrenze nicht auf 15 Prozent abgesenkt wird. Damit wird das bürokratische Ungeheuer nicht abgeschafft, sondern gepflegt", sagte Welling. Die Regelungen aus dem Jahr 1972 müssten dringend den Gegebenheiten der globalen arbeitsteiligen und digitalisierten Wirtschaft angepasst werden, forderte auch VDA-Geschäftsführer Scheel. "Das deutsche Außensteuerrecht stellt in seiner jetzigen Form ein Investitionshindernis für die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen der Automobilindustrie dar. Deswegen muss der Niedrigsteuersatz auf 15 Prozent abgesenkt werden."
Schreibe einen Kommentar