Richterbund begrüßt neues Gesetz gegen Cybergrooming
Richterbund begrüßt neues Gesetz gegen Cybergrooming - Politik in Berlin
Es sei deshalb richtig, dass Ermittler in Zukunft künstlich erzeugte, täuschend echte Bilder einsetzen dürften, um besser Zugang zu der abgeschotteten Szene im Netz zu bekommen. Rebehn fügte hinzu: "Klar ist aber auch, dass das nur das letzte Mittel sein darf und ein Richter der Maßnahme jeweils zustimmen muss. Denn der Staat wagt sich hier rechtlich in einen Grenzbereich vor." Angesichts deutlich steigender Fallzahlen sei es zudem "dringend notwendig, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte personell so aufzustellen, dass sie die Strafgesetze in der Praxis effektiv durchsetzen können". Der Bundestag hatte am Freitag eine Verschärfung der Strafbarkeit beim Cybergrooming beschlossen. Missbrauchstäter sollen künftig auch dann bestraft werden können, wenn sie beim Chatten zur Kontaktaufnahme an Ermittler geraten - statt wie gewünscht an Kinder. Außerdem sollen polizeiliche Ermittler mehr Möglichkeiten erhalten, sich Zugang zu Missbrauchs-Foren zu verschaffen.
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