Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab
Verfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen Berliner Mietendeckel ab - Politik in Karlsruhe
Dies lehnte das Gericht jedoch ab, da für eine Außerkraftsetzung von Gesetzen ein "strenger Maßstab" gelte. Die Nachteile, die sich aus der Anwendung des Gesetzes ergeben, falls dieses sich später als verfassungswidrig erweisen sollte, würden "nicht deutlich" die Nachteile überwiegen, die sich aus einer Nicht-Anwendung des Gesetzes ergeben, falls dieses sich später als verfassungsgemäß erweisen sollte, so das Bundesverfassungsgericht weiter. Im Kern sieht der Mietendeckel vor, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren. Betroffen sind rund 1,5 Millionen Wohnungen mit dem Baujahr vor 2014. Zudem soll es Obergrenzen von bis zu 9,80 Euro Kaltmiete je Quadratmeter geben. Der Mietendeckel war am 23. Februar rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft getreten. Dem Beschluss vorausgegangen waren monatelange Debatten. Kritiker der Maßnahme bezweifeln unter anderem die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.
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