Berlin verbietet alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Berlin verbietet alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern - Politik in Berlin
Auch sogenannte Rauchergaststätten im Sinne des Nichtraucherschutzgesetzes dürfen nicht mehr öffnen, Ausnahmen gibt es aber für Restaurants. Gaststätten, in denen vor Ort zubereitete Speisen verabreicht werden, dürfen öffnen, allerdings nur, wenn die Tische mindestens 1,5 Meter Abstand voneinander haben. Der Sportbetrieb auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimmbädern und Fitnessstudios wird untersagt. Auch der Besuch in Krankenhäusern wird eingeschränkt. Patienten ab 16 Jahren dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahmen gibt es für Schwerstkranke. Pflegeheimbewohner dürfen nur einmal am Tag Besuch empfangen, allerdings keine Kinder unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen. Oberstufenzentren schließen ab Montag, alle anderen Schulen ab Dienstag. Prüfungen dürfen durchgeführt werden, wenn ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Kindertagesstätten dürfen ab dem 17. März nur noch eine Notbetreuung von Kindern solcher Personen anbieten, deren berufliche Tätigkeit für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens (Kritische Infrastrukturen) insbesondere für die Krankenpflege unabdingbar sind.
Schreibe einen Kommentar