Dividendenzahlungen an Sparkassen und Volksbanken sind zulässig
Dividendenzahlungen an Sparkassen und Volksbanken sind zulässig - Wirtschaft in Frankfurt/Main
Die Bundesbank ist genauso wie die Finanzaufsicht Bafin in den Gremien der EZB-Bankenaufsicht vertreten. Diese hatte Institute am Freitag aufgefordert, angesichts der Coronakrise mindestens bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden auszubezahlen. "Wir wollen mit der Empfehlung verhindern, dass in der aktuell unsicheren Lage durch Ausschüttungen womöglich später dringend benötigtes Kapital aus dem Bankensystem abfließt", sagte Wuermeling. Bei Zahlungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen innerhalb von Bankkonzernen fließe jedoch kein Kapital aus dem Bankensystem ab, sagte der Bundesbank-Vorstand. "Deshalb erstreckt sich die Empfehlung nicht auf solche Transaktionen." Die Münchner Hypovereinsbank darf ihrem Mailänder Mutterkonzern Unicredit also wie geplant eine Dividende von 3,29 Milliarden Euro überweisen. "Innerhalb von Verbünden ist die Lage vergleichbar, auch wenn es sich juristisch nicht um einen Konzern handelt", sagte Wuermeling.
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