NRW bereitet Notversetzungen und Schulabschlüsse ohne Prüfung vor
NRW bereitet Notversetzungen und Schulabschlüsse ohne Prüfung vor - Politik in Düsseldorf
Das Ministerium darf festlegen, dass auf "das Abschlussverfahren an der Hauptschule, der Realschule, der Sekundarschule und der Gesamtschule" verzichtet werden kann. Alternativ könnte man auf die landesweiten Klausuren verzichten und auf Prüfungen an den Schulen vertrauen. Das Schulministerium darf auch bestimmen, "dass in der gymnasialen Oberstufe die zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung am Ende der Einführungsphase entfällt", heißt es. Behörden können zudem von "Personen, die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung der epidemischen Lage" notwendig ist. Allerdings muss eine solche Verpflichtung mit dem jeweiligen Arbeitgeber besprochen werden. Ferner sieht der Entwurf vor, dass die zuständigen Behörden "medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material einschließlich der dazu gehörigen Rohstoffe sowie Geräte für die medizinische und pflegerische Versorgung" beschlagnahmen können. Personalvertretungen, deren Amtszeit Ende Juni ausläuft, können ein Jahr länger im Amt bleiben, um Neuwahlen unnötig zu machen.
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