Ungarisches Parlament stimmt für Notstandsgesetz
Ungarisches Parlament stimmt für Notstandsgesetz - Politik in Budapest
Das Gesetz enthält unter anderem die Bewilligung von besonderen Machtbefugnissen für die ungarische Regierung über einen unbegrenzten Zeitraum, die die parlamentarische Kontrolle reduzieren. Laut dem ungarischen Grundgesetz ist das Parlament bei Gefahrensituationen wie etwa Naturkatastrophen und Industrieunfällen, bei Gefahr eines bewaffneten Angriffs von außen oder im Rahmen von Bündnisverpflichtungen berechtigt, mit einer Zweidrittelmehrheit eine sogenannte "präventive Verteidigungssituation" auszurufen. Dadurch wird die Regierung ermächtigt, unter Umgehung des sonst üblichen Gesetzgebungsverfahrens mit Verordnungen zu regieren, die so lange gelten, bis die Verteidigungs- bzw. die Gefahrensituation endet. Die "präventive Verteidigungssituation" wird zwar vom Parlament befristet, aber sie kann beliebig verlängert werden. Für das Notstandsgesetz wurde zudem die parlamentarische Kontrolle der Gefahrensituation ausgehebelt. Laut dem ungarischen Grundgesetz muss das Parlament eigentlich alle 15 Tage bestätigen, dass eine Gefahrensituation besteht. Dies ist mit dem neuen Notstandsgesetz nicht mehr notwendig.
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