EZB-Urteil: Merz widerspricht EU-Kommissionschefin
EZB-Urteil: Merz widerspricht EU-Kommissionschefin - Politik in Berlin
Von der Leyen hatte dagegen wegen des Urteils des Verfassungsgerichts die Prüfung eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission gegen Deutschland angekündigt und zur Begründung erklärt: "EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, und selbstverständlich sind die Urteil des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend." Das letzte Wort zum EU-Recht habe immer der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die Karlsruher Richter hatten sich mit ihrem Urteil, dass ein Anleihekaufprogramm der EZB nicht rechtmäßig sei, ausdrücklich gegen eine Entscheidung des EU-Gerichts gestellt. Merz sagte, der Konflikt zwischen Verfassungsgericht und EuGH reiche viel tiefer als es auf den ersten Blick scheine. Es gehe um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof auch dort ein Letztentscheidungsrecht habe, wo Kompetenzen wie in der Währungspolitik nur gemeinsam von europäischen und nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausgeübt werden können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäge sorgfältig ab, und sie binde nicht die EZB als Ganzes, sondern die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken, so der CDU-Vorsitzkandidat weiter. Von der Leyen hatte dagegen erklärt, das Urteil werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten.
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