Baden-Württemberg für Soli-Komplett-Abschaffung
Baden-Württemberg für Soli-Komplett-Abschaffung - Politik in Stuttgart
Damit verbunden ist der Wunsch, den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro auf 1.500 Euro zu erhöhen. Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz sollte entsprechend angepasst werden. Die Landesregierung begründet ihren Vorstoß mit Zweifeln, ob die Ausklammerung eines Teils der Bevölkerung vom Soli-Abbau vor dem Bundesverfassungsgericht bestehen kann. "Bei der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 vom 10.12.2019 bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Risiken", heißt es in ihrem Antrag. Mit dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 könnte die verfassungsmäßige Rechtfertigung für die Soli-Erhebung als Ergänzungsabgabe entfallen sein. Diese Auffassung teile auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags. Zur Vermeidung dieser verfassungsrechtlichen Risiken wollen die Grünen und die CDU im Südwesten das Solidaritätszuschlagsgesetz sogar rückwirkend zum 1.Januar 2020 vollständig aufheben. Den Rest-Soli wollen sie in das bestehende Steuersystem integrieren und dabei den Tarif so anpassen, dass untere und mittlere Einkommen zusätzlich entlastet werden. So werde ein dauerhafter Impuls zur Erhöhung der Nachfrage gesetzt.
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