Verbraucherschützer gegen befristete Mehrwertsteuersenkung
Verbraucherschützer gegen befristete Mehrwertsteuersenkung - Politik in Berlin
Nicht linear bedeutet: Der verringerte Steuersatz wird nicht auf alle Produkte angewendet. Die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Der Steuersatz soll in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent abgesenkt werden, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Die Mehrwertsteuersenkung ist Teil des sogenannten zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, das an diesem Montag Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses ist. Aus Sicht des VZBV wäre es sinnvoller, die vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von 20 Milliarden Euro so zu verwenden, dass eine tatsächliche Entlastung der Verbraucher erfolge "und nicht die Politik und die Verbraucher auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen sind", heißt es in eine Stellungnahme des Verband für die Anhörung, über die das "Handelsblatt" berichtet. Als Alternative schlägt VZBV-Chef Müller eine stärkere Senkung der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und damit niedrigere Strompreise vor. Die schwarz-rote Koalition hatte kürzlich beschlossen, Bürger und Unternehmen in der Coronakrise bei den Stromkosten zu entlasten. Dafür soll die EEG-Umlage ab 2021 über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt abgesenkt werden. Nach den Plänen spare ein Haushalt im kommenden Jahr gerade einmal zehn Euro auf der Stromrechnung, sagte Müller. "Ein Konjunkturimpuls wird davon nicht ausgehen." Die für die Mehrwertsteuersenkung veranschlagten 20 Milliarden Euro wären in einer deutlich stärkeren Senkung der EEG-Umlage besser angelegt. "Ergänzt um einen Kinderbonus von 600 statt 300 Euro, wäre dies wirkungsvoller und zudem auch sozial gerechter."
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