Kriminologe: Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch unzureichend

Kriminologe: Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch unzureichend - bei Kurznachrichten Plus

Kriminologe: Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch unzureichend - Gemischtes in Berlin

Der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger hält eine Strafverschärfung bei Kindesmissbrauch alleine für unzureichend. Wenn man nicht auch gleichzeitig die Strafverfolgungswahrscheinlichkeit erhöhe, bringe sie in der Regel wenig, sagte Rüdiger der "Tagesschau". Wenn diese Wahrscheinlichkeit steige, "dann können auch höhere Strafandrohungen einen Einfluss haben".

Schaffen könne man eine solche Steigerung nur durch mehr Personal. "Das löst das Gefühl eines flächendeckenden Verfolgungsdrucks bei den Tätern aus, sowohl im Darknet als auch beispielsweise in Sozialen Medien", so der Kriminologe. Für eine Aufstockung bei der Strafverfolgung im Netz "könnte man frei gewordene Ressourcen umschichten". In diesem Zusammenhang schlug der Kriminologe vor, dass entsprechendes Personal für die Strafverfolgung im Netz geschult und eingesetzt werde, "um dort mehr Fälle aktiv zu suchen".

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