Über 400 Verfahren wegen missbräuchlicher Datenabfragen bei Polizei
Über 400 Verfahren wegen missbräuchlicher Datenabfragen bei Polizei - Politik in Berlin
Unter den Angaben ist auch eine zweistellige Zahl eingestellter und in Prüfung befindlicher Verfahren. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse. Müssen Beamte in Baden-Württemberg jede 50. Abfrage begründen, fordert Hessen das nur bei der 200. Abfrage - und auch erst seit 2019. In Bundesländern wie etwa Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg ahnden Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlen der Behörde entsprechende Befugnisse. Das Problem der missbräuchlichen Nutzung polizeilicher Datenbanken durch Beamte wird bundesweit diskutiert, seitdem mehrere Dutzend Drohschreiben an Politiker und Prominente mit dem Absender "NSU 2.0" kursieren. Bislang ist unklar, wer sie verfasste. In drei Fällen ist bekannt geworden, dass die Angeschrieben zuvor in Datenbanken der hessischen Polizei recherchiert worden waren.
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