Bundesrechnungshof kritisiert Regierung wegen Cum/Fake-Schlupfloch
Bundesrechnungshof kritisiert Regierung wegen Cum/Fake-Schlupfloch - Politik in Bonn
2012 glaubte die Bundesregierung, durch eine Gesetzesänderung die Abzocke unterbunden zu haben. Über Cum/Fake-Geschäfte ist der Schwindel aber weiterhin möglich. Der Trick funktioniert über American Depositary Receipts (ADR), Belege, die Banken Anlegern in den USA als Ersatz für deutsche Aktien aushändigen. Eigentlich müssen diese Banken für jedes ADR-Papier eine Aktie kaufen und hinterlegen. In der Vergangenheit unterließen sie dies oft, stellten Anlegern aber dennoch Bescheinigungen aus, mit denen diese sich Dividendensteuern vom deutschen Fiskus erstatten ließen. Es sei "unerlässlich, dieses Modell zu unterbinden", schreibt der Bundesrechnungshof. Die bisherigen gesetzgeberischen Maßnahmen liefen ins Leere. "Der Bericht des Rechnungshofes macht noch einmal die Versäumnisse der Bundesregierung bei der Eindämmung des Cum-Ex-Steuerraubs deutlich", kritisierte Lisa Paus, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag.
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