Agrarministerin verbietet Kükentöten
Agrarministerin verbietet Kükentöten - Politik in Berlin
Damit sollen das Tierschutzgesetz geändert und Sanktionen bei Verstößen gegen das flächendeckende Verbot in Deutschland möglich werden. "Die in der Geflügelhaltung gegebene Praxis, dass Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil die Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, wird beendet werden", sagte Klöckner. Deutschland sei damit weltweiter Vorreiter. Die Ministerin verteidigte die Übergangszeit bis Ende 2021. Ein Verbot mache nur Sinn, wenn der Branche eine Alternative zur Verfügung stehe, begründete sie. "Ansonsten würden die Betriebe in das Ausland abwandern." Nun stehe eine marktreife Alternative durch die Geschlechtererkennung im Brutei bereit und könne bis Ende 2021 breitflächig eingesetzt werden. Das erlaube, "aus dem Töten auszusteigen", was die Voraussetzung dafür sei, dass das Tierschutzgesetz greifen könne, sagte Klöckner. Sie fügte hinzu: "Die Brütereien haben hinreichend Grund und Zeit gehabt, ihre Betriebsweise umzustellen. Sie hatte ihre Chance - bislang ist aber nicht zu erkennen, dass sie die bestehenden Alternativen auch nutzt, um schnellstmöglich auszusteigen." Klöckner wandte sich auch an die Verbraucher. Mit ihrer Kaufentscheidung hätten sie es in der Hand, ob sich innovative Verfahren wie die Geschlechterbestimmung im Ei zum frühzeitigen Aussortieren der männlichen Küken durchsetzten oder "immer mehr Eier importiert werden, bei deren Erzeugung Küken getötet wurden". Deshalb stehe auch der Handel in der Pflicht, sein Angebot umzustellen - mit einem klaren Bekenntnis gegen das Kükentöten.
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