Justizministerin will kürzere Rotationszeit für Bilanzprüfer
Justizministerin will kürzere Rotationszeit für Bilanzprüfer - Politik in Berlin
In Deutschland gilt aktuell, dass Unternehmen ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bis zu 20 Jahre behalten dürfen, wenn der Prüfauftrag nach zehn Jahren neu ausgeschrieben wird. Wird nach zehn Jahren dem Abschlussprüfer eine zweite Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Seite gestellt, kann er sogar insgesamt bis zu 24 Jahre tätig sein. Die Bundesregierung hatte bei der Reform der Wirtschaftsprüfung vor fünf Jahren Schlupflöcher genutzt, die die eine EU-Verordnung den Mitgliedstaaten lässt. Die Reformpläne sollen laut Lambrecht "zeitnah" präsentiert werden. Auch soll es künftig eine klarere Trennung von Prüfung und Beratung des beauftragenden Unternehmens geben. "Darüber hinaus prüfen wir, ob auch im Bilanzstrafrecht und bei den Bußgeldvorschriften Anpassungen geboten sind, um die Qualität der Rechnungslegung zu fördern", sagte Lambrecht. Handlungsbedarf sieht die Ministerin auch bei der Haftung der Wirtschaftsprüfer. Bei Fahrlässigkeit haften Wirtschaftsprüfungsgesellschaften derzeit nur bis zu einer Schadenssumme von vier Millionen Euro. "In der Tat erscheint es fraglich, ob diese Haftungshöchstgrenze noch zeitgemäß und angemessen ist", sagte Lambrecht. "Deshalb gehört sie auf den Prüfstand; ebenso die Frage, ob die Haftungshöchstgrenze auch in Fällen grober Fahrlässigkeit gelten soll." Im Fall des mutmaßlichen Milliardenbetrugs bei Wirecard übte Lambrecht scharfe Kritik an der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. "Es ist mir unbegreiflich, wieso die Abschlussprüfer bei Wirecard jahrelang nichts gemerkt und ein uneingeschränktes Testat erteilt haben", sagte Lambrecht. "Sie hatten mit anderen Worten nicht einmal einen Zweifel an der Bilanz von Wirecard, selbst nachdem es Presseberichterstattung dazu gab." Die Wirtschaftsprüfer von EY hatten die Jahresbilanzen bei Wirecard seit 2009 geprüft und testiert.
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