Datenschutzbeauftragter lehnt allgemeine Bürgernummer ab
Datenschutzbeauftragter lehnt allgemeine Bürgernummer ab - Politik in Berlin
Mit einer allgemeinen Bürgernummer werde der Staat in die Lage versetzt, "personenbezogene Daten sehr schnell zu verknüpfen und zu einem umfassenden Persönlichkeitsprofil zu vervollständigen", kritisierte Kelber. Bei der Bewertung dieses Bildes durch Behörden komme es auch zu Fehleinschätzungen und Missbrauch. "Als die Steuer-Identifikationsnummer vor 13 Jahren eingeführt wurde, hat die Bundesregierung zugesagt, dass sie ausschließlich für den steuerlichen Bereich und für keinen weiteren verwendet wird. Daran sollte sich der Innenminister erinnern", forderte der Datenschutzbeauftragte. Er bezweifle, dass der Gesetzentwurf des Innenministers in dieser Form verfassungsgemäß ist. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts dürfe der Staat nicht einmal den Eindruck erwecken, dass er alle Handlungen seiner Bürger katalogisieren könne. "Aus der Summe der Daten ergibt sich das Problem eines Überwachungsgefühls", stellte der SPD-Politiker fest. Kelber rief die Bundesregierung dazu auf, sich bei der Modernisierung der Datenbanken an Österreich zu orientieren. Dort seien nicht alle Register mit einer einheitlichen Personenkennziffer verbunden. "Ein Abgleich der Daten erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Bürger oder wenn es einen Rechtsgrund gibt", sagte er. Eine Vertrauensstelle im Hintergrund kontrolliere, was mit den Daten passiert. "Und die Bürger können über ein Datencockpit sehen, welche Behörde welche Daten zur Verfügung hat." Diese Lösung solle auch in Deutschland umgesetzt werden.
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