Ifo-Chef: Verlustrücktrag stärker als Rettungsinstrument nutzen
Ifo-Chef: Verlustrücktrag stärker als Rettungsinstrument nutzen - Wirtschaft in München
Der Verlustrücktrag erlaubt es Unternehmen, im Jahr 2020 erlittene Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen des Jahres 2019 zu verrechnen. Vor der Krise war der Verlustrücktrag auf eine Million Euro beschränkt. Der Gesetzgeber hatte den Verlustrücktrag zwar in der Coronakrise erhöht: "Man war aber zu zögerlich", kritisierte Fuest. Bei der Körperschaftsteuer wurde die Obergrenze auf maximal fünf Millionen Euro angehoben, bei der Gewerbesteuer geschah nichts. "Die derzeit geltende Beschränkung der Verlustverrechnung verstärkt die Krise, denn sie belastet gerade Unternehmen, die vor der Krise positive Erträge erwirtschaftet haben und nun krisenbedingt Verluste erleiden", so Fuest. Bei einer deutlichen Erweiterung des Verlustrücktrags würden nur Unternehmen entlastet, die vor der Krise ein funktionierendes Geschäftsmodell hatten und ihre Gewinne in Deutschland versteuert haben. Wer schon vorher Verluste machte, könnte den Rücktrag nicht nutzen. "Zweitens kostet die Maßnahme den Fiskus wenig Geld", hält Fuest fest.
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