Naturschützer erringen Teilerfolg gegen Tesla in Brandenburg
Naturschützer erringen Teilerfolg gegen Tesla in Brandenburg - Wirtschaft in Berlin
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts führt nun dazu, dass Rodungsmaßnahmen in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen untersagt sind. Das gilt insbesondere für parallel zu Gleisanlagen liegenden Randbereiche. Diese seien Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden, so das Gericht. Zwar habe Tesla diese zu den besonders geschützten Arten zählenden Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, diese Maßnahme sei jedoch im Schwerpunkt zu einer Zeit durchgeführt worden, als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften, so die Richter in ihrem Beschluss vom Freitag. Die Maßnahme sei bei der im Eilrechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung deshalb nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen. Darüber hinaus führt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts auch zu einem vorläufigen Stopp der Rodungsarbeiten in einem schmalen Streifen entlang der Autobahn, weil nicht ersichtlich sei, dass dieser für die Errichtung der Anlage, deren Beginn hier vorläufig zugelassen war, überhaupt benötigt werde. Hinsichtlich der übrigen Teile der zur Rodung vorgesehenen Flächen hatten die Beschwerden hingegen keinen Erfolg. Insbesondere konnten die Naturschutzverbände nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele. Der Beschluss des 11. Senats vom 10. Dezember, mit dem ein vorläufiger vollständiger Rodungsstopp verhängt worden war, hat sich mit dieser Entscheidung erledigt (Beschluss vom 18. Dezember 2020 - OVG 11 S 127/20).
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