Abbruch der EU-Türkei-Verhandlungen kommt auf die Tagesordnung
Abbruch der EU-Türkei-Verhandlungen kommt auf die Tagesordnung - Politik in Brüssel
In den Diplomatenkreisen wird damit gerechnet, dass die EU-Kommission in Kürze wegen "eines ernsthaften und andauernden Verstoßes in der Türkei gegen die Prinzipien von Freiheit, Demokratie und dem Respekt der Menschenrechte" nach Artikel 5 der Verhandlungsleitlinien von 2005 empfehlen wird, die Beitrittsgespräche auf unbestimmte Zeit abzubrechen. Einer solchen Suspendierung der Beitrittsgespräche nach Artikel 5 müssten nicht alle 28 EU-Länder zustimmen, sondern lediglich eine qualifizierte Mehrheit (16 von 28 EU-Staaten, sofern diese 65 Prozent aller Unionsbürger vertreten). Die EU-Außenminister wollen ihren Prüfauftrag zum Abbruch der Verhandlungen laut "Welt"-Bericht maßgeblich mit einem für kommende Woche erwarteten Beschluss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates in Straßburg (PACE) begründen. Es wird damit gerechnet, dass die Parlamentarische Versammlung dem Votum ihres sogenannten Monitorausschusses von Anfang März folgen und beschließen wird, die Türkei wegen der Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Verhaftungswelle nach dem gescheiterten Putschversuch im Juli unter verschärfte Aufsicht zu stellen und einem so genannten Monitoring-Verfahren zu unterziehen. Der Vorsitzende der christdemokratischen EVP-Fraktion in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, der deutsche Bundestagsabgeordnete Axel Fischer (CDU), sagte der "Welt": "Wir werden voraussichtlich am kommenden Dienstag (25. April) beschließen, dass die Lage der Menschenrechte in der Türkei und der Zustand der Demokratie in dem Land vom Europarat im Rahmen eines erneuten Monitoring wieder stärker beobachtet wird. Ich erwarte in dieser Frage eine Mehrheit in der Parlamentarischen Versammlung." Die Türkei war bereits zwischen 1996 und 2004 einem Monitoring-Verfahren unterzogen worden. Im Jahr 2004 hatte die Parlamentarierversammlung des Europarates der Türkei große Fortschritte bescheinigt und das Monitoring-Verfahren beendet. Dies war eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei im Jahr 2005.
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