AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen sächsischer Wahlliste
AfD scheitert mit Verfassungsbeschwerde wegen sächsischer Wahlliste - Politik in Karlsruhe
Außerdem fehle es an einer ausreichenden Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen, so die Karlsruher Richter weiter. Der sächsische Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli einen Großteil der AfD-Liste für die Landtagswahl gekürzt. Die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 wurden gestrichen. Grund war ein Formfehler: Die Landesliste war auf zwei Landesparteitagen beschlossen worden, bei denen es sich dem Vernehmen nach nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte. Die zweite Versammlung war nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht regulär. Mit der gescheiterten Verfassungsbeschwerde ist der Sachverhalt allerdings noch nicht geklärt, da eine Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs noch offen ist.
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