Antisemitismusbeauftragter begrüßt Halle-Urteil
Antisemitismusbeauftragter begrüßt Halle-Urteil - Politik in Berlin
Denn keine Strafe, sei sie noch so hoch, werde den Schmerz von den Hinterbliebenen und den Betroffenen nehmen können. Die Entscheidung des Gerichts, die Höchststrafe zu verhängen, werde es dem Täter lebenslang versagen, jemals wieder antisemitisch oder rassistisch motivierte Gewalt zu verüben. In der Zukunft müsse es nun darum gehen, weiter die Hintergründe und den Kontext zu erforschen, um besser zu verstehen, wie künftig solche Taten verhindert werden können. "Denn der Täter mag allein gehandelt haben. Aber er bewegte sich in einem Resonanzraum, wo er insbesondere in der digitalen Welt Inspiration und Bestätigung fand und sich offenbar immer weiter radikalisieren konnte." Im Prozess zum Anschlag von Halle war der Angeklagte Stephan B. zuvor zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Naumburg am Montag die besondere Schwere der Schuld fest.
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