Anzeigenerstatter Striegel zufrieden mit Urteil gegen Höcke
Anzeigenerstatter Striegel zufrieden mit Urteil gegen Höcke - Politik in Halle (Saale)
Mit 100 Tagessätzen habe das Gericht eine hohe Geldstrafe verhängt, die bei Rechtskraft dazu führe, dass Höcke vorbestraft sei. "Und Herr Höcke wird wegen ähnlicher Taten erneut vor Gericht stehen. Dann sind mögliche Gesamtstrafen zu bilden, die auch zu einer Haftstrafe führen können." Höcke war im Prozess um die Verwendung einer verbotenen SA-Parole vom Landgericht Halle (Saale) zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen á 130 Euro verurteilt worden.
Er hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in einer Rede den Ausspruch "Alles für Deutschland" benutzt und vor Gericht angegeben, nicht gewusst zu haben, dass die SA, also die "Sturmabteilung" der Nazis, diese Losung als Wahlspruch benutzt habe. Der vorsitzende Richter hatte erklärt, es gebe "Indizien", dass Höcke durchaus gewusst habe, was er sagt.
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