Barley prüft „Anti-Fake-News-Gesetz“
Barley prüft „Anti-Fake-News-Gesetz“ - Politik in Berlin
Ein in Frankreich jüngst verabschiedetes Gesetz sieht vor, dass Parteien oder Kandidaten in den drei Monaten vor einer landesweiten Wahl mit Hilfe eines Richters im Eilverfahren gegen öffentlich verbreitete Unwahrheiten vorgehen können. Barley sagte, die schlimmsten Formen von Fake News, die Menschen persönlich verletzten, seien in Deutschland bereits heute verboten. Üble Nachrede oder Verleumdung könnten bereits mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe belegt werden. Soziale Netzwerke müssten auf Grund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes strafbare Lügen und Hetze umgehend löschen. "Die Initiative Frankreichs geht hierüber hinaus: Kandidatinnen und Kandidaten sollen vor landesweiten Wahlen schnellere Möglichkeiten an die Hand bekommen, sich gegen Falschinformationen zu wehren", so Barley weiter. Systematische Lügen könnten eine unbeherrschbare Dynamik auslösen. Grünen-Politikerin Renate Künast fordert ein entschiedenes Vorgehen gegen Wahlmanipulation durch Falschinformationen. "Fake News dürfen kein lohnendes Geschäftsmodell sein. So müssten auch Social Bots immer gekennzeichnet werden", sagte die Bundestagsabgeordnete dem RND. "Dass man dabei ein Extrarecht für Politiker kurz vor Wahlen schaffen sollte, bezweifle ich."
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