Bericht: Tausende Missbrauchsfälle in Familien juristisch nie aufgearbeitet
Bericht: Tausende Missbrauchsfälle in Familien juristisch nie aufgearbeitet - Politik in Berlin
Viele der mittlerweile erwachsenen Antragsteller würden angeben, als Kinder sexuell missbraucht worden zu sein. Die Bundesregierung hatte den Fonds ins Leben gerufen, um Betroffene mit Sachleistungen bei der Bewältigung von Spätfolgen des Missbrauchs zu unterstützen. Für Straftaten aus dem Bereich des sexuellen Kindesmissbrauchs kommen Verjährungsfristen zwischen fünf und 30 Jahren in Betracht. In einigen Fällen ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. "Damit ist es Betroffenen bereits sehr lange möglich, strafrechtlich gegen die Täter oder Täterinnen vorzugehen", sagte der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Röhrig. Juristisch gibt es für Betroffene aber nach einer bestimmten Zeit dennoch keine Möglichkeit mehr, gegen solche Taten vorzugehen. Der "Welt" zufolge müssen sich mehrere Tausend der Betroffenen damit abfinden, dass Vergehen verjährt sind. Beim Bundesfamilienministerium bestätigte man auf Anfrage der Zeitung, dieses Problem sei bekannt. Eine Sprecherin erklärte, dass es häufig bis zur Lebensmitte dauere, bis Opfer sich an die Taten erinnern könnten. In den vergangenen Jahren waren immer wieder umfangreiche Fälle sexuellen Missbrauchs in Strukturen wie der katholischen Kirche oder Internaten bekannt geworden, die sich in den Siebziger Jahren abgespielt hatten. Sozialforscher vermuten, dass es auch in Familien viele Missbrauchsfälle gegeben habe, die damals deutlich häufiger als heute unentdeckt blieben.
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