BGH senkt Hürden für Schadenersatzansprüche im Diesel-Skandal
BGH senkt Hürden für Schadenersatzansprüche im Diesel-Skandal - Wirtschaft in Karlsruhe
Das Grundsatzurteil könnte dem Vernehmen nach eine neue Klagewelle auslösen. Der BGH vollzog mit der Entscheidung eine Kehrtwende: Bisher hatte das Gericht einen Anspruch auf Schadenersatz nur bei "vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung" anerkannt. Ein vor wenigen Monaten verkündetes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) führte aber jetzt zu der Anpassung der Rechtsprechung.
Die Luxemburger Richter hatten unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz für Käufer von Dieselfahrzeugen bejaht, wenn sogenannte Thermofenster zur Abgasreinigung in ihren Autos verwendet werden. Voraussetzung ist demnach, dass dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Der BGH verwies die entsprechenden Verfahren am Montag an die Berufungsgerichte zurück.
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