28.07.2021 - 11:17 | Wirtschaft | Blitzmeldung

Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar

Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar - bei Kurznachrichten Plus

Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar - Wirtschaft in Karlsruhe

Die dts Nachrichtenagentur in Halle (Saale) verbreitet soeben folgende Blitzmeldung aus Karlsruhe: Bundesgerichtshof: Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Die Redaktion bearbeitet das Thema bereits. Weitere Details werden in wenigen Momenten gesendet.

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